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   OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05   

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https://dejure.org/2007,31447
OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05 (https://dejure.org/2007,31447)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2007 - 3 U 52/05 (https://dejure.org/2007,31447)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 3 U 52/05 (https://dejure.org/2007,31447)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 17.01.2006 - 3 U 58/05

    Anscheinsbeweis über den Inhalt eines in Verlust geratenen Paketes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05
    Auch das Landgericht Neubrandenburg (Urt. v. 17.03.2005 - 2 O 51/04 [Kopie GA II 573, 585]) und das Oberlandesgericht Rostock (Beschl. v. 02.09.2005 - 3 U 58/05 [Kopie GA III 608, 610]), deren Argumentation der Senat beitritt, haben eine gleichlautende Regelung, die sich in einem Mietvertrag aus dem Jahre 1997 betreffend Gewerberäume in Neukalen befindet, in diesem Sinne interpretiert.

    Hinzu kommt, dass die Beklagte - ausweislich der Entscheidung des Oberlandesgericht Rostock (Beschl. v. 02.09.2005 - 3 U 58/05 [Kopie GA III 608, 610]) - zugestanden hat, dass es sich bei dem dortigen Mietvertragstext um einen von Mieterseite gestellten Vordruck handelt; die hiesige Klägerin war an diesem Rechtsstreit indes nicht beteiligt.

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05
    In einer Entscheidung, die nach dem angefochtenen Urteil verkündet wurde, hat der Bundesgerichtshof für den Fall, dass das Mietverhältnis inzwischen beendet ist, lediglich einen Anspruch des Mieters auf Rückzahlung aller geleisteten Abschläge bejaht und dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit des Vermieters hingewiesen, die Abrechnung nachzuholen und eine etwaige Restforderung einzuklagen (vgl. BGH, Urt. v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04, NZM 2005, 373 = ZMR 2005, 439; ferner BGH, Urt. v. 29.03.2006 - VIII ZR 191/05, NZM 2006, 533 = ZMR 2006, 67).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05
    In einer Entscheidung, die nach dem angefochtenen Urteil verkündet wurde, hat der Bundesgerichtshof für den Fall, dass das Mietverhältnis inzwischen beendet ist, lediglich einen Anspruch des Mieters auf Rückzahlung aller geleisteten Abschläge bejaht und dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit des Vermieters hingewiesen, die Abrechnung nachzuholen und eine etwaige Restforderung einzuklagen (vgl. BGH, Urt. v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04, NZM 2005, 373 = ZMR 2005, 439; ferner BGH, Urt. v. 29.03.2006 - VIII ZR 191/05, NZM 2006, 533 = ZMR 2006, 67).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 94/99

    Zur Umlagefähigkeit von Beleuchtungskosten, Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05
    Gegen diese kann sich der Mieter allerdings grundsätzlich nur mit konkreten und substanziierten Einwendungen erfolgreich verteidigen; es obliegt ihm, dazu gegebenenfalls von seinem Recht Gebrauch zu machen, die jeweiligen Originalbelege beim Vermieter beziehungsweise bei dessen Hausverwaltung einzusehen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2000 - 10 U 94/99, NZM 2000, 762 = DWW 2000, 193; Urt. v. 05.09.2002 - 10 U 150/01, DWW 2002, 329 = ZMR 2003, 105; ferner Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 535 Rdn. 99).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05
    Gegen diese kann sich der Mieter allerdings grundsätzlich nur mit konkreten und substanziierten Einwendungen erfolgreich verteidigen; es obliegt ihm, dazu gegebenenfalls von seinem Recht Gebrauch zu machen, die jeweiligen Originalbelege beim Vermieter beziehungsweise bei dessen Hausverwaltung einzusehen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2000 - 10 U 94/99, NZM 2000, 762 = DWW 2000, 193; Urt. v. 05.09.2002 - 10 U 150/01, DWW 2002, 329 = ZMR 2003, 105; ferner Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 535 Rdn. 99).
  • LG Hannover, 31.01.2002 - 3 S 1268/01

    Anspruch auf Rückzahlung von Teilbeträgen auf geleistete Vorauszahlungen auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05
    Vielmehr darf der Vermieter - im Rahmen der vertraglichen Umlagevereinbarung - alle Kosten in Ansatz bringen, die sich von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger Betrachtung für die ordentliche und sparsame Bewirtschaftung des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks als angemessen und erforderlich erweisen; ihm ist dabei ein gewisser Ermessenspielraum zuzubilligen, so dass er vor der Vergabe von Leistungen grundsätzlich keine Ausschreibung durchführen muss, um unter den verschiedenen Offerten den jeweils preisgünstigsten Anbieter auszuwählen (vgl. LG Hannover, Urt. v. 31.01.2002 - 3 S 1268/01, WuM 2003, 450; im Ergebnis ebenso Tonner/Schlemmer in jurisPK-BGB, 3. Aufl., § 556 Rdn. 75; ferner Palandt/Weidenkaff aaO, § 535 Rdn. 88).
  • AG Diez, 28.07.1993 - 5 C 49/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05
    Die Schlussfolgerungen, die aus einer ähnlichen Regelung in der Entscheidung des AG Diez (Rheinland-Pfalz), Urt. v. 28.07.1993 - 5 C 49/93, DWW 1994, 25, gezogen werden, vermögen den Senat keineswegs zu überzeugen.
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16

    Geschäftsraummietvertrag: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für Einwendungen des

    Eine bloße "Fälligkeitsregelung" kommt - entgegen der Auffassung der Klägerin - schon deshalb nicht in Betracht, weil eine bloße Bestimmung der Fälligkeit zwar für die Nebenkostenabrechnung des Vermieters einen Sinn machen kann (vgl. dazu beispielsweise OLG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2007 - 3 U 52/05 -, zitiert nach Juris), nicht jedoch für Einwendungen des Mieters.
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